ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF
Rev.01.06.2021
Gültigkeitsbereich: Nur deutscher Markt
1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend "Bedingungen") gelten für alle Verkäufe von Produkten (nachfolgend "Produkt(e)"), die als die von Ghidini Lighting S.r.l. hergestellten Produkte zu verstehen sind und die die Marken von Ghidini und Lucitalia tragen (nachfolgend "Marke(n)") von Ghidini Lighting S.r.l. (nachfolgend "Ghidini") an Unternehmer (im Folgenden "Kunde(n)"), die in Ausübung ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erlauben es weder diese Bedingungen noch die nachfolgenden, durch sie geregelten Kaufverträge dem Kunden, Teil eines selektiven Vertriebsnetzes von Ghidini zu sein, noch geben Sie dem Kunden das ausschließliche Recht oder die Befugnis, im Namen und/oder im Auftrag von Ghidini zu handeln oder vor Dritten als Vertragshändler, Handelsvertreter oder Konzessionär von Ghidini aufzutreten.
1.3. Ergänzende oder entgegenstehende Vereinbarungen sowie Änderungen der Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Ghidini.
1.4. Diese Bedingungen heben und ersetzen alle anderen Klauseln und / oder Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die in den vom Kunden gesendeten Bestellungen angegeben sind, auch nach diesen.
2. BESTELLUNGEN UND BESTELLBESTÄTIGUNGEN
2.1. Bestellungen müssen schriftlich erfolgen. Verkäufe gelten grundsätzlich weder als abgeschlossen noch sind Bestellungen für Ghidini in irgendeiner Form bindend, sofern diese von Ghidini nicht innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Eingang der Bestellung schriftlich (auch per Computer/Telematik) angenommen werden oder Ghidini aber innerhalb derselben Frist unmittelbar die Ausführung der Bestellung auf der Grundlage von Art. 2.2 dieser Bedingungen durchführt. Ohne schriftliche Auftragsbestätigung von Ghidini innerhalb der oben genannten Frist von 2 (zwei) Tagen gilt die Bestellung als nicht angenommen. Eine von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigung in Bezug auf Gegenstand, Menge, Preis, Zahlungsweise und Rückgabebedingungen gilt als angenommen, wenn der Kunde Ghidini spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung keine anderslautende schriftliche Mitteilung schriftlich mitgeteilt hat.
2.2. Falls Ghidini direkt zur Ausführung des Auftrags übergeht, gilt der Verkauf zu dem Zeitpunkt und an dem Ort (Fabrik, Lager usw.) als abgeschlossen, an dem die erste Ausführungshandlung des Auftrags durch Ghidini begonnen wurde.
2.3. Jede Änderung der Bestellung muss Ghidini spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Erhalt der Bestellung erreichen, sofern Ghidini den Kunden nicht bereits über die Auftragsbestätigung und/oder den Beginn der Ausführung der Bestellung zuvor informiert hat. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die vom Kunden an Ghidini über die vorgenannte Frist hinaus mitgeteilten Änderungen der Bestellung als nicht erfolgt; im Falle einer von nach Auftragsbestätigung und/oder nach Beginn der Ausführung der Bestellung mitgeteilten Stornierung gilt der folgende Absatz 2.4.
2.4. Im Falle der Stornierung einer Bestellung durch den Kunden zahlt dieser eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 (zwanzig)% des Wertes der stornierten Bestellungen, unbeschadet des Rechts von Ghidini den Ersatz eines weitergehenden Schadens zu verlangen.
3. PREIS UND ZAHLUNGSWEISE. EIGENTUMSVORBEHALT
3.1. Die in der Preisliste angegebenen Preise sind unverbindlich und Ghidini behält sich das Recht vor, sie jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, sofern ein Vertrag nicht bereits wirksam geschlossen wurde.
Der Preis der Produkte (nachfolgend "Preis(e)") ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und ist auf der Rechnung angegeben. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, versteht sich der Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Unbeschadet der Bestimmungen des Art. 3.1 können Preise für Artikel und Zubehör in der Preisliste und/oder im Katalog auf Anfrage dem Kunden mitgeteilt werden, sowie für Fertigprodukte mit bestimmten Farben, technischen Eigenschaften und Spannungen, die von 230V 50Hz abweichen, individual vereinbart werden.
3.3. Zahlungsarten sind die zwischen Ghidini und dem Kunden Vereinbarten, die in der Auftragsbestätigung und Rechnung von Ghidini entsprechend ausgewiesenen werden. In jedem Fall und sofern nicht anders schriftlich vereinbart, können Zahlungen wirksam nur auf das Bankkonto von Ghidini vorgenommen werden.
3.4. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, steht der Erwerb des Eigentums am Produkt durch den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und einredefreien Zahlung des Preises, einschließlich etwaiger Verzugszinsen.
4. VERZUGSZINSEN
4.1. Bei teilweisem oder vollständigem Zahlungsverzug ist Ghidini berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 (drei)% zu berechnen, unbeschadet des Rechts nach Art. 5 dieser Bedingungen und des Rechts auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes. Ghidini kann in diesem Fall auch den Verfall der Verzugszeitraums erklären und/oder den Vertrag kündigen.
5. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT/ANNULIERUNG DER VERTRAGSAUSFÜHRUNG
5.1. Ghidini hat das Recht, die Ausführung einer Bestellung auszusetzen (Zurückbehaltungsrecht) oder zu annullieren (5.2) – selbst wenn die Bestellung bereits bestätigt wurde oder die Lieferung der Produkte von der vollständigen Vorauszahlung des Preises und anderer fälliger Beträge oder der Bereitstellung angemessener Sicherheiten abhängig ist –, wenn Ghidini einen Verzug oder eine Verzögerung bei der Ausführung durch den Kunden sowohl bei früheren als auch bei laufenden Bestellungen feststellt; Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt der Aussetzung der Zahlung.
5.2. Für den Fall, dass die Situation, die zur Aussetzung der Bestellung für einen Zeitraum von mehr als 30 (dreißig) Tagen geführt hat, andauert, ist Ghidini berechtigt, den Kaufvertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
5.3. Eine nicht sofortige Geltendmachung von Ghidini bei der Ausübung ihrer Rechte gemäß dieser Ziffer 5 begründet keinen Verzicht seitens Ghidini dieser Rechte.
6. LIEFERTERMINE
6.1. Der Lieferort ist spätestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung schriftlich anzugeben.
6.2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, werden die Produkte EX WORKS Incoterms 2010
6.3. Die Kosten für den Versand jedweder Express Zustellung innerhalb oder außerhalb Italiens trägt immer der Kunde.
7. TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN, BESCHAFFENHEIT UND VERPACKUNG
7.1. Der Katalog der Produkte gibt Auskunft nur zu Informationszwecken über die technischen Eigenschaften und Abmessungen der Produkte. Ghidini behält sich das Recht vor, jederzeit neue Produkte aufzunehmen und den Verkauf und/oder die Produktion der im Katalog enthaltenen Produkte in Bezug auf ihre Produktionsbedürfnisse zu reduzieren und/oder einzustellen.
7.2. Ghidini versichert die Normen-Konformität der Produkte mit allen in Italien und in der euopäischen Union geltenden Vorschriften, insbesondere derjenigen, die die Sicherheit betreffen.
7.3. Die verkauften Produkte werden dem Kunden in Verpackungen geliefert, die den bestehenden bzw. jeweils aktuell geltenden Normen entsprechenden. Im Falle des Weiterverkaufs der Produkte darf der Kunde die Originalverpackung öffnen, um den Inhalt der Lieferung auf eventuelle Mängel zu überprüfen, diese aber nicht verändern, insbesondere beschädigen, andernfalls erlöschen bereits die Gewährleistungsrechte des Kunden im Hinblick auf das gelieferte Produkt. Der Kunde, der die Produkte erwirbt, um sie weiterzuverkaufen, verpflichtet sich, das gesamte Zubehörmaterial (Gebrauchsanweisung, Produktinformationen etc.) an den dritten Käufer mit dem Hinweis weiterzugeben, dieses genau zu lesen und sorgfältig aufzubewahren.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND AUFRECHNUNGSVERBOT
8.1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an einem verkauften Produkt 2 (zwei) Jahre, berechnet ab Lieferung der Produkte. Eine Nacherfüllung durch Ghidini in Form von Reparatur oder Austausch verlängert die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht. Dies gilt jedoch nicht, wenn der von den Parteien beidseitig festgestellte Mangel so gravierend ist, dass ein komplett neues Produkt von Ghidini geliefert werden muss oder müsste.
8.2. Während der Gewährleistungszeit festgestellte Mängel an den Produkten müssen Ghidini innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung der Produkte oder bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich per Einschreiben oder auf anderem Wege dergestalt mitgeteilt werden, dass der Erhalt der Mitteilung mit der erforderlichen Rechtssicherheit bestätigt werden kann.
Die Mitteilung, die zusammen mit einer Kopie der Kaufrechnung für die Produkte und den Transportdokumenten zu senden ist, muss den Liefertermin angeben und mit geeigneten Nachweisen, einschließlich fotografischer Nachweise, über die gemeldeten Mängel und der Anzahl der fehlerhaften Produkte belegt werden.
8.3. Ghidini wird das mangelhafte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Reklamation nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen.
8.4. Ghidini ist nicht verpflichtet, andere direkte oder indirekte Schäden zu ersetzen oder die Kosten für Transport, Installation, Montage, Demontage und alle anderen Kosten, die sich aus dem Austausch mangelhafter Produkte ergeben, zu erstatten, wenn die Kosten unverhältnismäßig sind. Unverhältnismäßig sind die Kosten, wenn diese 15% des ursprünglichen Auftragspreises übersteigen.
8.5. Bei den vom Kunden erworbenen Produkten und für die, auch wenn der Kunde Dritten gegenüber für Mängel an den Produkten haftet, verpflichtet sich Ghidini, den Kunden ausschließlich und nur in Höhe des Preises der mangelhaften Produkte schadlos zu halten, unter ausdrücklichem Ausschluss des Rechts des Kunden, gegen Ghidini wegen weiterer Verluste, Schäden, Belastungen, Kosten und/oder Aufwendungen direkt vorzugehen oder diese in Regress zu nehmen. Im Falle von Ansprüchen Dritter wird der Kunde Ghidini unverzüglich informieren, damit diese alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und/oder zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen kann.
8.6. Die Rücksendung mangelhafter Produkte muss im Voraus mit der kaufmännischen Leitung vereinbart und von Ghidini schriftlich bestätigt werden; andernfalls trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung der Produkte, um alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und/oder Vermeidung weiterer Schäden zu treffen.
8.7. Die Gewährleistungsrechte gelten nicht für den Fall, dass der Mangel durch eine Montage/Demontage, Verwendung, Lagerung und Wartung der Produkte in falscher Weise oder nicht in Übereinstimmung mit den von Ghidini zur Verfügung gestellten Gebrauchs- und Montageanweisungen oder in jedem Fall in nicht autorisierter Weise erfolgt ist oder schriftlich von Ghidini genehmigt wurde; sie gilt auch nicht für Änderungen, Transformationen, Änderungen, Bearbeitungen oder Manipulationen an den Produkten oder ihren Teilen (einschließlich der Verwendung von nicht von Ghidini genehmigtem Zubehör). Die Garantie gilt nicht, wenn der Mangel des Produkts darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde oder ein Dritter die Kompatibilität zwischen der maximalen Temperatur des Glases und der spezifischen Anwendung nicht überprüft hat gemäß der Norm IEC/EN 60598-2-13 und nachträgliche Änderungen
8.8. Diese Gewährleistung ersetzt jede andere gesetzliche oder vertragliche Vereinbarung und schließt jegliche andere Haftung von Ghidini gegenüber dem Kunden aus, sofern vorstehend nichts anderes vereinbart wurde; daher kann Ghidini unter keinen Umständen für Umsatzverluste oder für den Verlust des Images/der geschäftlichen Reputation oder andere direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden infolge von Mängeln an den Produkten entstehen, haftbar gemacht werden. Ghidini ist nicht verantwortlich für Schäden, die direkt oder indirekt an Personen, Sachen und Tieren entstehen können, wenn der Kunde oder Dritte die in der Gebrauchsanweisung angegebenen Vorschriften nicht befolgt haben.
8.9. Auseinandersetzungen und laufende Verfahren zwischen Ghidini und dem Kunden oder die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegen Ghidini stellen grundsätzlich keinen berechtigten Grund für den Kunden dar, die Zahlung des fälligen Preises für die Produkte zu verzögern oder zurückzubehalten oder gar den Vertrag zu kündigen, noch den fälligen Preis für die Produkte ganz oder teilweise zu mindern oder durch Aufrechnung zu kompensieren. Ausgeschlossen ist dabei auch das Recht des Kunden, Ghidini auf die angegebene Sicherheit verweisen zu können.
9. RÜCKVERFOLGBARKEIT UND RÜCKRUF VON PRODUKTEN
9.1. Im Falle des Weiterverkaufs der Produkte durch den Kunden an Dritte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, die vollständige Rückverfolgbarkeit der Produkte zu sichern und ist im Falle eines obligatorischen und/oder freiwilligen Rückrufverfahrens für Serienfehler verpflichtet, uneingeschränkt mit Ghidini zusammenzuarbeiten sowie an allen anderen von Ghidini vorgesehenen Maßnahmen mitzuwirken.
9.2. Ghidini kann alleine entscheiden, die Produkte vom Markt zu nehmen, indem sie nach eigenem Ermessen die Produkte ersetzt oder alternativ den Preis zugunsten des Kunden zurückerstattet. Die Produkte werden auf Kosten von Ghidini gemäß den Anweisungen, die Ghidini dem Kunden schriftlich übermittelt, abgeholt. In keinem Fall kann Ghidini verantwortlich gemacht werden für Umsatzverluste oder Imageschäden oder andere direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden durch den Rückzug vom Markt der Produkte entstehen.
10. ZIVILHAFTUNG
10.1. Ghidini garantiert die Leistung seiner Produkte nur und ausschließlich in Bezug auf die von ihm ausdrücklich angegebenen Verwendungszwecke, Bestimmungsorte, Anwendungen, Toleranzen und Kapazitäten und der Kunde ist nicht berechtigt, sie auf andere Weise zu entsorgen. Wenn der Kunde die Produkte zum Weiterverkauf beabsichtigt, liegt es in seiner Verantwortung und Verantwortung, seine Käufer über die oben genannten Hinweise zu informieren.
10.2. Die Entschädigung für Personen- oder Sachschäden, die sich aus den Mängeln der gelieferten Produkte ergeben, ist auf den Höchstbetrag begrenzt, der in der von Ghidini mit einer Erstversicherungsgesellschaft unterzeichneten Haftpflichtversicherungspolice angegeben ist, und unterliegt den darin angegebenen Bedingungen. Eine Kopie der vorgenannten Versicherungspolice wird dem Kunden auf schriftliches Verlangen ausgehändigt.
11. GEISTIGES EIGENTUM
11.1. Ghidini versichert, dass die unter den Marken verkauften (Ghidini und Lucitalia) Produkte keine Schutzrechtsverletzung Dritter beinhalten.
11.2. Jede Form der Vervielfältigung oder Nutzung von Ghidinis Marken und geistigen Eigentumsrechten ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ghidini verboten. Ferner ist es untersagt, Zeichnungen, Projekte, Studien, lichttechnische Berechnungen von oder im Auftrag von Ghidini und / oder Eigentum von Ghidini ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu vervielfältigen.
12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
12.1. Die vorliegenden Bedingungen und die zwischen dem Kunden und Ghidini geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens von 1980 (CISG) über den internationalen Warenkauf
12.2. Alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Ghidini, unabhängig davon, ob sie sich auf diese Bedingungen oder auf einen zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrag beziehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Brescia (Italien), unbeschadet des Rechts von Ghidini, den Kunden alternativ an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen zu können.
13. HÖHERE GEWALT
13.1. Wenn die Herstellung und/oder Lieferung der Produkte durch Ghidini aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des folgenden Artikels 12.2 unmöglich, übermäßig belastet oder verzögert wird, hat Ghidini das Recht, die Herstellung und/oder Lieferung der Produkte für eine Dauer, die der Dauer der Behinderung entspricht. Ghidini haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden aus der verspäteten Lieferung der Produkte aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen.
13.2. Wenn die Behinderung aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt länger als 90 Tage andauert, hat jede Partei das Recht, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten, ohne dass der anderen Partei ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht.
13.3. "Ereignis höherer Gewalt" bezeichnet jedes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Ghidini liegt und die Produktions- oder Lieferfähigkeit der Produkte beeinträchtigt - einschließlich beispielsweise Streiks, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, auch nur teilweise, von Rohstoffen an einen Teil der Lieferanten von Ghidini, Teil- oder Totalausfälle von Maschinen und Anlagen, die bei der Herstellung der Produkte verwendet werden, Brände, Überschwemmungen, Aufruhr, behördliche Entscheidungen, regulatorische Änderungen, Epidemien, Pandemien oder andere gesundheitliche Notfälle.
14. AUSLEGUNG
14.1. Im Falle einer Abweichung zwischen der italienischen Sprachversion und der deutschen Version dieser Bedingungen, ist die italienische Version maßgebend.
Gemäß und für die Zwecke der Artikel 1341 und 1342 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die folgenden Artikel ausdrücklich genehmigt:
5. Recht auf Aussetzung der Ausführung;
6.6 Beschränkung der Haftung von Ghidini für vorzeitige / verspätete Lieferung;
8.3, 8.4, 8.5, 8.8, 8.9 - Gewährleistung, Ghidini-Haftungsbeschränkungen, Schadensersatzverbot;
9.2 Haftungsbeschränkung im Falle eines Rückrufs der Produkte;
10.2 Zivilrechtliche Haftung;
13 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht.